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   StGH Hessen, 10.06.1992 - P.St. 1128   

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StGH Hessen, 10.06.1992 - P.St. 1128 (https://dejure.org/1992,5409)
StGH Hessen, Entscheidung vom 10.06.1992 - P.St. 1128 (https://dejure.org/1992,5409)
StGH Hessen, Entscheidung vom 10. Juni 1992 - P.St. 1128 (https://dejure.org/1992,5409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen Rechtsschutzes bzgl sofortiger Vollziehung einer Duldungsverfügung zur Beseitigung von Anpflanzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • StGH Hessen, 13.09.1989 - P.St. 1077

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen

    Auszug aus StGH Hessen, 10.06.1992 - P.St. 1128
    Zu den Voraussetzungen einer Grundrechtsklage im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes vgl StGH Wiesbaden, 1989- 09-13, P.St. 1077, StAnz HE 1989, 2984.

    Auch Entscheidungen, die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen sind, können Gegenstand einer Grundrechtsklage sein, denn gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist dieses Verfahren selbständig (StGH, Beschluß v. 13.09.1989 - P.St. 1077 -, StAnz. 1989, S. 2984) und kann eine selbständige Beschwer enthalten, die sich nicht mit jener der späteren Hauptsacheentscheidung deckt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988, BVerfGE 79, 69, 73: Beschluß vom 14.03.1989, BVerfGE 80, 40, 45).

    Voraussetzung ist allerdings, daß spezifische, allein die Entscheidung im Eilverfahren betreffende Verfassungsverletzungen geltend gemacht werden, daß dem Antragsteller bei Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache ein nicht mehr ausgleichbarer Nachteil entstünde oder die Verweisung auf das Hauptsacheverfahren wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Klage unzumutbar wäre oder daß ein Fall gegeben ist, in dem gemäß § 48 Abs. 1 Satz 3 StGHG von der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne abgesehen werden kann (StGH, Beschluß vom 13.09.1989 - P.St. 1077 - vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 28.03.1985, BVerfGE 69, 233, 241; Beschluß vom 25.04.1985, BVerfGE 69, 257, 267; Beschluß vom 01.02.1989, BVerfGE 79, 275, 278).

    Auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes muß der Antragsteller gemäß § 48 Abs. 3 StGHG vor Anrufung des Staatsgerichtshofs den Rechtsweg erschöpft haben (vgl. StGH, Beschluß vom 13.09.1989 - P. St. 1077 -).

    Durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte soll dem Verfassungsgericht ein - regelmäßig in mehreren Instanzen - geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung dieser Gerichte vermittelt werden (vgl. StGH, Beschluß vom 13.09.1989 - P. St. 1077 - BVerfG, Beschluß vom 08.01.1985, BVerfGE 68, 376, 380; Beschluß vom 26.01.1988, BVerfGE 77, 381, 401).

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus StGH Hessen, 10.06.1992 - P.St. 1128
    Durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte soll dem Verfassungsgericht ein - regelmäßig in mehreren Instanzen - geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung dieser Gerichte vermittelt werden (vgl. StGH, Beschluß vom 13.09.1989 - P. St. 1077 - BVerfG, Beschluß vom 08.01.1985, BVerfGE 68, 376, 380; Beschluß vom 26.01.1988, BVerfGE 77, 381, 401).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus StGH Hessen, 10.06.1992 - P.St. 1128
    Durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte soll dem Verfassungsgericht ein - regelmäßig in mehreren Instanzen - geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung dieser Gerichte vermittelt werden (vgl. StGH, Beschluß vom 13.09.1989 - P. St. 1077 - BVerfG, Beschluß vom 08.01.1985, BVerfGE 68, 376, 380; Beschluß vom 26.01.1988, BVerfGE 77, 381, 401).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus StGH Hessen, 10.06.1992 - P.St. 1128
    Auch Entscheidungen, die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen sind, können Gegenstand einer Grundrechtsklage sein, denn gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist dieses Verfahren selbständig (StGH, Beschluß v. 13.09.1989 - P.St. 1077 -, StAnz. 1989, S. 2984) und kann eine selbständige Beschwer enthalten, die sich nicht mit jener der späteren Hauptsacheentscheidung deckt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988, BVerfGE 79, 69, 73: Beschluß vom 14.03.1989, BVerfGE 80, 40, 45).
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus StGH Hessen, 10.06.1992 - P.St. 1128
    Voraussetzung ist allerdings, daß spezifische, allein die Entscheidung im Eilverfahren betreffende Verfassungsverletzungen geltend gemacht werden, daß dem Antragsteller bei Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache ein nicht mehr ausgleichbarer Nachteil entstünde oder die Verweisung auf das Hauptsacheverfahren wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Klage unzumutbar wäre oder daß ein Fall gegeben ist, in dem gemäß § 48 Abs. 1 Satz 3 StGHG von der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne abgesehen werden kann (StGH, Beschluß vom 13.09.1989 - P.St. 1077 - vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 28.03.1985, BVerfGE 69, 233, 241; Beschluß vom 25.04.1985, BVerfGE 69, 257, 267; Beschluß vom 01.02.1989, BVerfGE 79, 275, 278).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus StGH Hessen, 10.06.1992 - P.St. 1128
    Er muß nicht nur zuvor alle ihm von Gesetzes wegen zustehenden Rechtsbehelfsmöglichkeiten ergriffen, sondern auch die behauptete Grundrechtsverletzung in allen nach Lage der Sache in Betracht kommenden fachgerichtlichen Verfahren geltend gemacht haben (vgl. BVerfG, Beschluß vom 18.06.1985, BVerfGE 70, 180, 186).
  • BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84

    Politische Parteien

    Auszug aus StGH Hessen, 10.06.1992 - P.St. 1128
    Voraussetzung ist allerdings, daß spezifische, allein die Entscheidung im Eilverfahren betreffende Verfassungsverletzungen geltend gemacht werden, daß dem Antragsteller bei Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache ein nicht mehr ausgleichbarer Nachteil entstünde oder die Verweisung auf das Hauptsacheverfahren wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Klage unzumutbar wäre oder daß ein Fall gegeben ist, in dem gemäß § 48 Abs. 1 Satz 3 StGHG von der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne abgesehen werden kann (StGH, Beschluß vom 13.09.1989 - P.St. 1077 - vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 28.03.1985, BVerfGE 69, 233, 241; Beschluß vom 25.04.1985, BVerfGE 69, 257, 267; Beschluß vom 01.02.1989, BVerfGE 79, 275, 278).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82

    Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren

    Auszug aus StGH Hessen, 10.06.1992 - P.St. 1128
    Auch Entscheidungen, die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen sind, können Gegenstand einer Grundrechtsklage sein, denn gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist dieses Verfahren selbständig (StGH, Beschluß v. 13.09.1989 - P.St. 1077 -, StAnz. 1989, S. 2984) und kann eine selbständige Beschwer enthalten, die sich nicht mit jener der späteren Hauptsacheentscheidung deckt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988, BVerfGE 79, 69, 73: Beschluß vom 14.03.1989, BVerfGE 80, 40, 45).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus StGH Hessen, 10.06.1992 - P.St. 1128
    Voraussetzung ist allerdings, daß spezifische, allein die Entscheidung im Eilverfahren betreffende Verfassungsverletzungen geltend gemacht werden, daß dem Antragsteller bei Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache ein nicht mehr ausgleichbarer Nachteil entstünde oder die Verweisung auf das Hauptsacheverfahren wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Klage unzumutbar wäre oder daß ein Fall gegeben ist, in dem gemäß § 48 Abs. 1 Satz 3 StGHG von der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne abgesehen werden kann (StGH, Beschluß vom 13.09.1989 - P.St. 1077 - vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 28.03.1985, BVerfGE 69, 233, 241; Beschluß vom 25.04.1985, BVerfGE 69, 257, 267; Beschluß vom 01.02.1989, BVerfGE 79, 275, 278).
  • StGH Hessen, 13.01.1988 - P.St. 1039

    Auslegung; Darlegungspflicht; Gesetzesauslegung; Menschenwürde; Prüfungsbefugnis;

    Auszug aus StGH Hessen, 10.06.1992 - P.St. 1128
    Es genügt nicht, das Grundrecht nur zu benennen (StGH, Beschluß vom 13.01.1988 - P.St. 1039 -, StAnz. 1988, S. 1873).
  • StGH Hessen, 13.09.1989 - P.St. 1078

    Wahlprüfung; Wahlprüfungsgericht; Darlegungspflicht; Frist; Gebühr

  • StGH Hessen, 05.05.2021 - P.St. 2729
    1989, 2084 [2087] = juris, Rn. 44; Beschluss vom 10.06.1992 - P.St. 1128 -, …

    1989, 2084 [2087] = juris, Rn. 46; Beschluss vom 10.06.1992 - P.St. 1128 -, …

  • StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1409

    Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Willkürverbot; Prüfungsmaßstab; Subsidiarität;

    Dies erfordert vom Antragsteller auch, seine verfassungsrechtlichen Einwendungen schon vor den Fachgerichten zu erheben, soweit ihm das möglich und zumutbar ist (vgl. StGH, Beschluss vom 10.06.1992 - P.St. 1128 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1192

    Rechtswegerschöpfung; Frist; Grundrechtsklagefrist; Grundrechtsklage;

    1991, S. 2654; Beschluß vom 10.06.1992 - P.St. 1128 -, …
  • StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1551

    Grundrechtsklage; Normenkontrollverfahren; Prüfungsgegenstand; Rechtsnorm;

    2654; Beschluss vom 10.06.1992 - P.St. 1128 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 10.11.1993 - P.St. 1156

    Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung - keine Verweisungsmöglichkeit -

    Gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts F vom 30. Oktober 1992 könnte die Grundrechtsklage zwar rechtzeitig erhoben sein, doch ermangelt der Vortrag des Antragstellers der nach § 46 Abs. 1 StGHG gebotenen Darlegung von Tatsachen, aus denen sich insoweit eine Grundrechtsverletzung ergeben soll (vgl. StGH, Beschluß vom 10.06.1992 - P.St. 1128 -, …
  • StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1564

    Grundrechtsklage; Rechtsnorm; Rechtsverordnung; Prüfungsgegenstand;

    2654; Beschluss vom 10.06.1992 - P.St. 1128 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 09.09.1992 - P.St. 1142

    Mit der Grundrechtsklage keine Geltendmachung fremder Rechte und von

    Die als Grundrechtsklage nach Art. 131 Absätze 1 und 3 HV in Verbindung mit § 45 Abs. 2 StGHG anzusehende Eingabe des Antragstellers zu 1 ist schon deshalb unzulässig, weil er nicht geltend macht, daß er in eigenen Rechten verletzt sei (vgl. dazu StGH, Beschluß vom 10.06.1992 - P.St. 1128 -, …
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